2 Kommentare

  1. Ich bin hin und hergerissen, wenn ich das sehe und die Lust nagt in mir, aber in meiner Umgebung herrscht Flugverbot und es gibt auch ein neues Erschwernis am Rande – seit 01.08. muss jeder Drohnenbesitzer (gilt auch für Spielzeugdrohnen) einen achtstündigen Online-Flugschein der Luftfahrtbehörde absolvieren, danach unter Begleichung einer Prüfungsgebühr von 27 € eine Prüfung ablegen, die berechtigt, dass man drei Jahre lang seine eigene Drohne in vorgeschriebenen Gebieten nutzen darf. Ohne diese Prüfung, darf der (hiesige) Händler keine Drohne verkaufen. Wer sich übers Web eine Drohne zulegt und ertappt wird, zahlt 3000 € Verwaltungsstrafe.
    Mich schreckt das momentan total ab …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

OBACHT! Hier gibt es Cookies! Glaube ich jedenfalls. Die tun aber nichts. Glaube ich jedenfalls.