2 Kommentare

  1. so einen martialischen Stacheldraht sah ich bei uns noch nie … sowas steht bei uns höchstens als „Kunstobjekt“ im öffentlichen Raum und in Groningen hat man damit das Gericht gesichert, aber bei euch auf dem Land ist das schon ein wenig deplaziert und hoffentlich auch nicht mehr gebräuchlich. Auch wenn es als Fotoobjekt natürlich sofort auffällt …

    1. Ich bin mir auch nicht so ganz sicher, ob dieser Zaun an der Stelle wirklich legal war – und ob er heute noch dort ist.

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